Auszug aus der Trinkwasserverordnung

In der Natur finden wir unzählige Arten von Mikroorganismen. Einige dieser Arten
wirken pathogen (krankheitserregend) auf den menschlichen Organismus.
In der Trinkwasserverordnung – TWV (BGBl. II 304/2001 vom 21. August 2001
i.d.g.F.) wird daher gefordert, dass Wasser frei von krankheitserregenden
Mikroorganismen ist. Eine bakterielle Verunreinigung des Trinkwassers ist die
häufigste Ursache für „nicht verkehrsfähiges“ Wasser. Durch den Genuss von
solchem Wasser können Krankheiten verursacht und andere Lebensmittel
negativ beeinflusst werden.
Die Ursachen liegen meist in der mangelhaften bautechnischen Ausführung der
Wasserversorgungsanlage oder Verschmutzungsquellen im Einzugsgebiet des
Wasserspenders. Ziel der Sanierung ist daher die Behebung baulicher Mängel
und das Erkennen und Beseitigen der Verschmutzungsquellen.

Gleichzeitig werden die Keimzahlen (KBE oder Anzahl der
vermehrungsfähigen Mikroorganismen) ermittelt. Je mehr Bakterien sich im
Wasser befinden, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch
krankheitserregende Mikroorganismen enthalten sind.
Die Trinkwasserverordnung regelt die Anforderungen an die mikrobiologische
Beschaffenheit des Trinkwassers mit Indikatorparameterwerten (können kurz,
bzw. geringfügig überschritten werden) und Parameterwerten (dürfen nicht
überschritten werden). Die endgültige Beurteilung des Trinkwassers hängt aber
auch vom potentiellen Risiko (z.B. Größe des Versorgungsumfanges, Verunreinigungsquellen, Geologie,..) ab.